DIE MARABOUT-SEITE
linie

linie
linie

Chronik (1901-2019)

Zur Sozial- und Literaturgeschichte Afrikas * von innen und außen 

Tageschronik: 6. Juli 2004

 

· Die MARABOUT-SEITE zitiert aus Jordanien ·  


Sharia-Richter dementieren Meldungen, wonach Gerichte sich weigerten, "khuloe-Fälle" (Scheidungsrecht der Frauen) anzunehmen.

Dies meldet die Tageszeitung The Jordan Times in einem Bericht von Rana Husseini aus Jordaniens Hauptstadt Amman.

"Das Gesetz ist noch immer in Kraft, weil es von beiden, dem Unterhaus sowie dem Oberhaus, bestätigt oder abgelehnt werden muss, bevor es von Gerichten so nicht mehr angewendet werden kann", wird der Vorsitzende des Königlichen Sharia Gerichtshofes Issam Arabiat zitiert.

Arabiat habe auf Meldungen reagiert von Medien und von verschiedenen Anwälten, die behaupteten, dass die Sharia-Richter die Annahme entsprechender Fälle nach der Ablehnung einer Änderung des gegenwärtigen Rechts durch das Unterhaus abgelehnt hätten.

Letzten Sonntag habe das Unterhaus mit einer knappen Mehrheit von fünf Stimmen die Abänderung des bestehenden sog. Personenstatus-Gesetzes ("Personal Status Law") abgelehnt, weithin bekann als das "khuloe"-Gesetz, dass Frauen das Recht der Scheidung von ihren Ehemännern im Ausgleich einer finanziellen Kompensation einräumt.

Rana Husseini zitiert erneut Issam Arabiat, der den sog. "Sharia-Richtern" jegliche Autorität zu eigener Entscheidung, wie mit den sog. "khuloe"-Fällen zu verfahren sei, abspricht.

Lt. dem ehemaligen Richter des Sharia-Gerichtshofes Rateb Daher reichten einen Tag nach der Ablehnung des Gesetzes durch das Unterhaus etwa 35-40 Frauen Anträge für "khuloe"-Fälle am Sharia Gerichtshof in Amman ein.

Rateb Daher - ebenfalls praktizierender Sharia-Anwalt - äußerte der Jordan Times gegenüber: "Die meisten Frauen wollten die "khuloe"-Fälle aus Angst einreichen, das Gesetz könnte vom Kabinett zu Fall gebracht werden. Er fügte hinzu, der Sharia-Gerichtshof sei verpflichtet, "khuloe"-Fälle anzuhören, selbst wenn das Gesetz von der Regierung annulliert würde.

Die Entscheidung des Unterhauses, heißt es in dem Artikel weiter, gehe an den Senat zurück, der sie entweder bestätigen oder ablehnen könne. Sollte das Oberhaus seine frühere Entscheidung aufrecht erhalten, würde eine gemeinsame Sitzung beider Häuser abgehalten, um über das Gesetz abzustimmen, welches mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden gebilligt werden kann.

44 der 83 Mitglieder der Legislative, zumeist Islamisten, Konservative und Stammesvertreter, so die Autorin, lehnten das Gesetz ab, weil es "gegen das Sharia-Recht sei und Familienwerte unterminiere".

Vertreter der "Islamischen Aktionsfront" ("Islamic Action Front") beklagten, dass dieses Gesetz den Frauen das Recht gebe, sich von ihren Ehemännern zu scheiden, um Affären mit anderen Männern einzugehen, die sie mehr mochten als ihre Ehemänner und dass Frauen, die die Scheidung anstrebten, "oft Frauen von Komfort und Vergnügen" seien, die sich nicht um ihre Familien kümmerten.

Von sechs weiblichen Unterhaus-Vertreterinnen, schreibt die Autorin der Jordan Times, stimmten zwei gegen das Gesetz, drei dafür, während eine der Sitzung nicht beiwohnte.

(...)

Bereits im August 2003 sei das Gesetz aus den selben Gründen wie jetzt vom Unterhaus abgelehnt worden. Aber der Senat habe es zur erneuten Beratung an das Unterhaus zurückgehen lassen.

Der Bericht schließt mit dem Hinweis auf Reaktionen von Menschenrechtsaktivisten; sie hätten Schock, Unbehagen und Frustration hinsichtlich der Entscheidung des Unterhauses ausgedrückt.

(...) · (Jordan Times, ÜEK: J.K.).

linie

Quelle:
The Jordan Times, (englischspr. jordanische Tageszeitung, Jordan Times)

Anmerkungen:
* inkl. arabischer Raum
ÜEK: J.K. --> Aus dem Englischen übersetzt und kommentiert: Janko Kozmus ©


linie
Weitere Artikel zu  Jordanien in der Afrika-Chronik:
linie
linie