Sharia-Richter
dementieren Meldungen, wonach Gerichte sich weigerten, "khuloe-Fälle"
(Scheidungsrecht der Frauen) anzunehmen.
Dies
meldet die Tageszeitung The Jordan Times in einem Bericht
von Rana Husseini aus →
Jordaniens
Hauptstadt Amman.
"Das
Gesetz ist noch immer in Kraft, weil es von beiden, dem Unterhaus
sowie dem Oberhaus, bestätigt oder abgelehnt werden muss,
bevor es von Gerichten so nicht mehr angewendet werden kann",
wird der Vorsitzende des Königlichen Sharia Gerichtshofes
Issam Arabiat zitiert.
Arabiat
habe auf Meldungen reagiert von Medien und von verschiedenen
Anwälten, die behaupteten, dass die Sharia-Richter die
Annahme entsprechender Fälle nach der Ablehnung einer
Änderung des gegenwärtigen Rechts durch das Unterhaus
abgelehnt hätten.
Letzten
Sonntag habe das Unterhaus mit einer knappen Mehrheit von
fünf Stimmen die Abänderung des bestehenden sog.
Personenstatus-Gesetzes ("Personal Status Law") abgelehnt,
weithin bekann als das "khuloe"-Gesetz, dass Frauen das Recht
der Scheidung von ihren Ehemännern im Ausgleich einer
finanziellen Kompensation einräumt.
Rana
Husseini zitiert erneut Issam Arabiat, der den sog. "Sharia-Richtern"
jegliche Autorität zu eigener Entscheidung, wie mit den
sog. "khuloe"-Fällen zu verfahren sei, abspricht.
Lt.
dem ehemaligen Richter des Sharia-Gerichtshofes Rateb Daher
reichten einen Tag nach der Ablehnung des Gesetzes durch das
Unterhaus etwa 35-40 Frauen Anträge für "khuloe"-Fälle
am Sharia Gerichtshof in Amman ein.
Rateb
Daher - ebenfalls praktizierender Sharia-Anwalt - äußerte
der Jordan Times gegenüber: "Die meisten Frauen
wollten die "khuloe"-Fälle aus Angst einreichen, das
Gesetz könnte vom Kabinett zu Fall gebracht werden. Er
fügte hinzu, der Sharia-Gerichtshof sei verpflichtet,
"khuloe"-Fälle anzuhören, selbst wenn das Gesetz
von der Regierung annulliert würde.
Die
Entscheidung des Unterhauses, heißt es in dem Artikel
weiter, gehe an den Senat zurück, der sie entweder bestätigen
oder ablehnen könne. Sollte das Oberhaus seine frühere
Entscheidung aufrecht erhalten, würde eine gemeinsame
Sitzung beider Häuser abgehalten, um über das Gesetz
abzustimmen, welches mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden
gebilligt werden kann.
44
der 83 Mitglieder der Legislative, zumeist Islamisten, Konservative
und Stammesvertreter, so die Autorin, lehnten das Gesetz ab,
weil es "gegen das Sharia-Recht sei und Familienwerte unterminiere".
Vertreter
der "Islamischen Aktionsfront" ("Islamic Action Front") beklagten,
dass dieses Gesetz den Frauen das Recht gebe, sich von ihren
Ehemännern zu scheiden, um Affären mit anderen Männern
einzugehen, die sie mehr mochten als ihre Ehemänner und
dass Frauen, die die Scheidung anstrebten, "oft Frauen von
Komfort und Vergnügen" seien, die sich nicht um ihre
Familien kümmerten.
Von
sechs weiblichen Unterhaus-Vertreterinnen, schreibt die Autorin
der Jordan Times, stimmten zwei gegen das Gesetz, drei
dafür, während eine der Sitzung nicht beiwohnte.
(...)
Bereits
im August 2003 sei das Gesetz aus den selben Gründen
wie jetzt vom Unterhaus abgelehnt worden. Aber der Senat habe
es zur erneuten Beratung an das Unterhaus zurückgehen
lassen.
Der
Bericht schließt mit dem Hinweis auf Reaktionen von
Menschenrechtsaktivisten; sie hätten Schock, Unbehagen
und Frustration hinsichtlich der Entscheidung des Unterhauses
ausgedrückt.
(...)
· (Jordan
Times,
ÜEK:
J.K.).
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