DIE MARABOUT-SEITE
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Chronik (1901-2019)

Zur Sozial- und Literaturgeschichte Afrikas * von innen und außen 

Tageschronik: 12. November 2004

 

·  Die MARABOUT-SEITE zitiert aus Swasiland ·  


Die Nachricht von der Rückkehr der ehemals vertriebenen Menschen aus Macetjeni berücksichtigt die englischsprachige Tageszeitung Times of Swaziland gleich mit zwei Berichten. Der erste - von Sandile Nkambule - trägt den Titel

"Die Menschen aus Macetjeni dürfen zurück",

während im zweiten Sonnyboy Fakudze darauf hinweist, die Vertriebenen hätten angeblich schon vor zwei Jahren zurückkehren dürfen.

"Nach vier Jahren in der Wildnis", schreibt Sandile Nkambule, "und einem endlosen legalen Kampf mit der Regierung haben Madeli Fakudze und die Familien, die in der Nacht vom 13. Oktober 2000 aus den Gebieten Macetjeni und Ka-Mkhweli vertrieben worden waren, einen Sieg errungen und Gerechtigkeit erfahren."

Um genau 14.15 Uhr gestern wurde ein emotionsloser Fakudze von seinen Anwälten in sein Heim geführt, welches er vor vier Jahren gerade rechtzeitig genug verlassen hatte, bevor Sicherheitskräfte kommen und ihn mit Gewalt vertreiben konnten.

Die Rückkehr der anderen, seines Bruders, Häuptling Mliba und des Häuptlings von Ka-Mkhweli, Mtfuso Dlamini sowie ihrer Familien wird jederzeit erwartet. Sie befinden sich, heißt es in dem Bericht weiter, gegenwärtig im Exil in  Südafrika.

"Dies ist mein Heim und ich habe gekämpft, um hierher zurückkehren zu können und nicht in das Heim eines anderen. Ich kann nicht sagen, dass ich glücklich bin, zurück zu sein, weil ich nicht weiß, wo ich morgen sein werde. Ich habe eine Menge durchgemacht. Das ist  Swasiland, was?" wird Fakudze zitiert.

In der Folge geht der Artikel ausführlich auf die Begrüßung und solidarische Hilfe der Freunde und Nachbarn des Rückkehrers ein und vermerkt, dass die Sicherheitskräfte in unmittelbarer Nähe des Anwesens, das Geschehene beobachteten. Die Anwälte Fakudzes verließen ihn mit dem Hinweis, sollten sich Probleme mit bewussten Sicherheitskräften ergeben, solle Fakudze sie benachrichtigen.

Madelis Rückkehr erfolgte, nachdem das Berufungsgericht erklärt hatte, die Regierung habe dem Urteil der "bedingungslosen Rückkehr der Menschen von Macetjeni und Ka-Mkhweli" nicht Folge geleistet.

Die Richter des Revisionsgerichts seien nach zwei Jahren der Abwesenheit ins Land zurückgekehrt, nachdem ihnen versichert worden war, ihre Anordnungen seien befolgt worden und würden auch aktuell befolgt, mussten jedoch am Mittwoch morgen überrascht feststellen, dass die Regierung eben nicht allen Anordnungen im Macetjeni-Fall nachgekommen war, heißt es in dem Bericht der Times of Swaziland weiter.

Mit der Feststellung, noch am 24. September 2004 hatten Sicherheitskräfte Fakudzes Rückkehr blockiert, schließt der erste Bericht zum Thema.

 

Ein zweiter Artikel - von Sonnyboy Fakudze - geht auf die angeblich frühere Rückkehrmöglichkeit ein:

"Vertriebenen stand es frei, vor zwei Monaten zurückzukehren"

Der Minister für Justiz- und Verfassungsangelegenheiten, Prinz David, gab an, die Vertriebenen hätten bereits ab dem 17. September 2004 zurückkehren können, als Premierminister Themba Dlamini die Erklärung vom 28. November 2002 zurücknahm, welche eine Gerichtsentscheidung außer Kraft setzte.

In seiner schriftlichen eidesstattlichen Erklärung, hinterlegt beim Berufungsgericht, sagte Prinz David, "der Prozess bezüglich der Rückkehr der Anwohner würde auf höchster Regierungsebene behandelt".

Es sei unwahr, wird der Minister weiter zitiert, "die Vertriebenen hätten nur unter der Bedingung zurückkehren dürfen, dass sie sich Prinz Maguga zur Treue verpflichteten. Die Menschen, die unter dieser Bedingung zurückkehrten, waren jene, die dies vor dem 17. September 2004 taten, als die Regierung die Erklärung vom 28. November 2002 ohne Bedingungen zurücknahm".

Seit dem 17. September 2004 beinhalte die Regierungsposition, "dass die betroffenen Menschen frei sind in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der die Gerichtsentscheidung vollziehenden Parteien in ihre Heime zurückzukehren", sagte der Minister.

Vor dem Berufungsgericht gab er an, dass die Sicherheitskräfte, die Madeli Fakudze - einen der Vertriebenen - am 24. September an der Rückkehr gehindert hätten, also eine Woche nachdem die Erklärung vom 28. November zurückgenommen worden war, noch keine Instruktionen erhalten hätten, die Vertrieben nicht an der Rückkehr zu hindern.

Vor dem Berufungsgericht gab er an, dass die Sicherheitskräfte, die Madeli Fakudze - einen der Vertriebenen - am 24. September an der Rückkehr gehindert hätten, also eine Woche nachdem die Erklärung vom 28. November zurückgenommen worden war, noch keine Instruktionen erhalten hätten, die Vertrieben nicht an der Rückkehr zu hindern.

Der Bericht zitiert den Wortlaut der Beschwerde, bevor er darauf zu sprechen kommt, dass der Minister dies wie auch den Umstand geleugnet habe, seit dem Treffen vom 7. November 2004 sei nichts geschehen.

Bei dem Treffen vom 4. November, erklärt der Minister lt. Bericht der Times of Swaziland, habe er die Anwälte gefragt, was er den Richtern des Berufungsgerichts berichten solle. "Sie sagten, ich solle angeben, wir steckten in dieser Angelegenheit in der Diskussion und die Ehrenwerten Richter sollten sich wegen der Macetjeni- und Ka-Mkhweli-Angelegenheit nicht beunruhigen."
"Damals", so der Minister, "wurde vorgeschlagen, dass Madeli Fakudze als ein Testfall nach Hause zurückkehren sollte". · (Times of Swaziland,
ÜEK: J.K.)

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Quelle:
Times of Swaziland, englischspr. Tageszeitung, Swasiland, gegr. 1897 (Times of Swaziland)

Anmerkungen:
* inkl. arabischer Raum
ÜEK: J.K. --> Aus dem Englischen übersetzt und kommentiert: Janko Kozmus ©


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