Die Nachricht von der Rückkehr der ehemals vertriebenen
Menschen aus Macetjeni berücksichtigt die englischsprachige
Tageszeitung Times of Swaziland gleich mit zwei Berichten.
Der erste - von Sandile Nkambule - trägt den Titel
"Die
Menschen aus Macetjeni dürfen zurück",
während im zweiten Sonnyboy Fakudze darauf hinweist,
die Vertriebenen hätten angeblich schon vor zwei Jahren
zurückkehren dürfen.
"Nach
vier Jahren in der Wildnis", schreibt Sandile Nkambule, "und
einem endlosen legalen Kampf mit der Regierung haben Madeli
Fakudze und die Familien, die in der Nacht vom 13. Oktober
2000 aus den Gebieten Macetjeni und Ka-Mkhweli vertrieben
worden waren, einen Sieg errungen und Gerechtigkeit erfahren."
Um
genau 14.15 Uhr gestern wurde ein emotionsloser Fakudze von
seinen Anwälten in sein Heim geführt, welches er
vor vier Jahren gerade rechtzeitig genug verlassen hatte,
bevor Sicherheitskräfte kommen und ihn mit Gewalt vertreiben
konnten.
Die
Rückkehr der anderen, seines Bruders, Häuptling
Mliba und des Häuptlings von Ka-Mkhweli, Mtfuso Dlamini
sowie ihrer Familien wird jederzeit erwartet. Sie befinden
sich, heißt es in dem Bericht weiter, gegenwärtig
im Exil in → Südafrika.
"Dies
ist mein Heim und ich habe gekämpft, um hierher zurückkehren
zu können und nicht in das Heim eines anderen. Ich kann
nicht sagen, dass ich glücklich bin, zurück zu sein,
weil ich nicht weiß, wo ich morgen sein werde. Ich habe
eine Menge durchgemacht. Das ist → Swasiland,
was?" wird Fakudze zitiert.
In
der Folge geht der Artikel ausführlich auf die Begrüßung
und solidarische Hilfe der Freunde und Nachbarn des Rückkehrers
ein und vermerkt, dass die Sicherheitskräfte in unmittelbarer
Nähe des Anwesens, das Geschehene beobachteten. Die Anwälte
Fakudzes verließen ihn mit dem Hinweis, sollten sich
Probleme mit bewussten Sicherheitskräften ergeben, solle
Fakudze sie benachrichtigen.
Madelis
Rückkehr erfolgte, nachdem das Berufungsgericht erklärt
hatte, die Regierung habe dem Urteil der "bedingungslosen
Rückkehr der Menschen von Macetjeni und Ka-Mkhweli" nicht
Folge geleistet.
Die
Richter des Revisionsgerichts seien nach zwei Jahren der Abwesenheit
ins Land zurückgekehrt, nachdem ihnen versichert worden
war, ihre Anordnungen seien befolgt worden und würden
auch aktuell befolgt, mussten jedoch am Mittwoch morgen überrascht
feststellen, dass die Regierung eben nicht allen Anordnungen
im Macetjeni-Fall nachgekommen war, heißt es in dem
Bericht der Times of Swaziland weiter.
Mit
der Feststellung, noch am 24. September 2004 hatten Sicherheitskräfte
Fakudzes Rückkehr blockiert, schließt der erste
Bericht zum Thema.
Ein
zweiter Artikel - von Sonnyboy Fakudze - geht auf die angeblich
frühere Rückkehrmöglichkeit ein:
"Vertriebenen
stand es frei, vor zwei Monaten zurückzukehren"
Der
Minister für Justiz- und Verfassungsangelegenheiten,
Prinz David, gab an, die Vertriebenen hätten bereits
ab dem 17. September 2004 zurückkehren können, als
Premierminister Themba Dlamini die Erklärung vom 28.
November 2002 zurücknahm, welche eine Gerichtsentscheidung
außer Kraft setzte.
In
seiner schriftlichen eidesstattlichen Erklärung, hinterlegt
beim Berufungsgericht, sagte Prinz David, "der Prozess bezüglich
der Rückkehr der Anwohner würde auf höchster
Regierungsebene behandelt".
Es
sei unwahr, wird der Minister weiter zitiert, "die Vertriebenen
hätten nur unter der Bedingung zurückkehren dürfen,
dass sie sich Prinz Maguga zur Treue verpflichteten. Die Menschen,
die unter dieser Bedingung zurückkehrten, waren jene,
die dies vor dem 17. September 2004 taten, als die Regierung
die Erklärung vom 28. November 2002 ohne Bedingungen
zurücknahm".
Seit
dem 17. September 2004 beinhalte die Regierungsposition, "dass
die betroffenen Menschen frei sind in Übereinstimmung
mit den Vereinbarungen der die Gerichtsentscheidung vollziehenden
Parteien in ihre Heime zurückzukehren", sagte der Minister.
Vor
dem Berufungsgericht gab er an, dass die Sicherheitskräfte,
die Madeli Fakudze - einen der Vertriebenen - am 24. September
an der Rückkehr gehindert hätten, also eine Woche
nachdem die Erklärung vom 28. November zurückgenommen
worden war, noch keine Instruktionen erhalten hätten,
die Vertrieben nicht an der Rückkehr zu hindern.
Vor
dem Berufungsgericht gab er an, dass die Sicherheitskräfte,
die Madeli Fakudze - einen der Vertriebenen - am 24. September
an der Rückkehr gehindert hätten, also eine Woche
nachdem die Erklärung vom 28. November zurückgenommen
worden war, noch keine Instruktionen erhalten hätten,
die Vertrieben nicht an der Rückkehr zu hindern.
Der
Bericht zitiert den Wortlaut der Beschwerde, bevor er darauf
zu sprechen kommt, dass der Minister dies wie auch den Umstand
geleugnet habe, seit dem Treffen vom 7. November 2004 sei
nichts geschehen.
Bei
dem Treffen vom 4. November, erklärt der Minister lt.
Bericht der Times of Swaziland, habe er die Anwälte
gefragt, was er den Richtern des Berufungsgerichts berichten
solle. "Sie sagten, ich solle angeben, wir steckten in dieser
Angelegenheit in der Diskussion und die Ehrenwerten Richter
sollten sich wegen der Macetjeni- und Ka-Mkhweli-Angelegenheit
nicht beunruhigen."
"Damals", so der Minister, "wurde vorgeschlagen, dass Madeli
Fakudze als ein Testfall nach Hause zurückkehren sollte".
·
(Times of Swaziland,
ÜEK:
J.K.)
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