"Gefangener Junge in Selbstmordgefahr"
Für
die englischsprachige namibische Tageszeitung The Namibian
berichtet Werner Menges vom derzeit jüngsten Gefangenen
in "Namibias Gefangenensystem". Er stehe nun unter medizinischer
Beobachtung, nachdem er am vergangenen Donnerstag einen Selbstmordversuch
unternommen habe.
Der
zwölf Jahre alte Gefangene war am 19. Oktober von einem
Gericht wegen Einbruchs zu einer Gefängnisstrafe von
sechs Monaten verurteilt worden. Nachdem er am Donnerstag
"offensichtlich versucht hatte sich zu erhängen" sei
er in den Hospitalflügel des Hardap-Gefängnisses
verbracht worden, berichtete der stellvertretende Beauftragte
für Gefängnisdienste Tuhafeni Hangula und fügte
hinzu, der jüngste Gefangene →
Namibias bleibe
unter Beoachtung.
Nun
müsse entschieden werden, wo er die Reststrafe zu verbringen
habe.
Laut
Tuhafeni Hangula habe der Junge sein Bett aufrecht gegen die
Wand gestellt und einen Streifen der Bettdecke ans obere Ende
des Bettgestells gebunden. Dies sei als Selbstmordversuch
angesehen worden, woraufhin er in den medizinischen Trakt
verbracht worden sei.
Der
Junge sei erst eine Woche zuvor vom Keetmanshoop- ins Hardap-Gefängnis
gebracht worden, um von Sozialarbeitern beobachtet werden
zu können.
Im
Hardap-Gefängnis seien zwei Sozialarbeiter stationiert,
jedoch kein Psychologe.
"Tatsächlich
hat der Namibische Gefängnisdienst nur einen Psychologen,
stationiert in Windhoek, in seinen Rängen", sagte
Hangula und fügte hinzu, er würde gerne zwei Psychologen
für jedes Gefängnis im Lande haben.
Das
Gericht hatte in seinem Urteil festgelegt, dass die 6-monatige
Strafe im Jugendrehabilitationszentrum Elizabeth Nepemba nahe
Rundu abzusitzen sei. Dieser Ort ist etwa 1400 km von Heim
und Familie des Jungen entfernt.
Der
Verfasser dieses Berichts geht auf Hangulas Verdacht ein,
demzufolge das Gericht beim Urteil davon ausgegangen sei,
dass das betreffende Jugendrehabilitationszentrum seinen Dienst
- wie geplant - bereits aufgenommen habe, tatsächlich
befinde es sich aber noch im Bau und werde erst im nächsten
Jahr seine Arbeit aufnehmen; einen Sozialarbeiter gebe es
dort nicht.
Da
aber das Gericht, so Hangula, das Urteil verhängt habe,
gab es keine Alternative, als den Jungen ins Gefängnis
zu stecken. Hangula wird auch in seinen Zweifel hinsichtlich
des Urteils zitiert, als er hinterfragt, ob es keine Alternative,
wie beispielsweise eine Strafe zur Bewährung, zu dem
Urteil gegeben habe: "Ehrlich, war die Haftstrafe die einzige
Lösung?" Vor einer bedingten Haftentlassung werde der
Junge mindestens die Hälfte der Haft absitzen müssen;
am 18. Januar werde dieser Termin erreicht. Nach einem anderen
Modell, könne nur ein Drittel der Haftstrafe erlassen
werden.
Der
Junge war elf Jahre alt, als er im August in einen Ladeneinbruch
in Karasburg verwickelt gewesen sei.
Vor
seiner Verurteilung sei der vorsitzende Richter durch einen
Schulrat informiert worden, dass der behinderte Vater des
Jungen, nicht für diesen sorgen könne.
Der
Schulrat sei es gewesen, der vorgeschlagen habe, den Jungen
in das Jugendrehabilitationszentrum zu schicken.
In
einem anderen Bericht von der Schule des Jungen, dessen Mutter
verstorben sei, sei das Gericht darüber informiert worden,
dass der Junge auch mit Alkohol- und Drogengebrauch in Zusammenhang
gebracht würde, außerdem: "er beugt sich Autoritäten
nicht, er tut, was ihm gefällt".
Sowie
die Schule als auch der Schulrat hätten berichtet, dass
der Junge bereits in der Vergangenheit versucht habe, sich
umzubringen, "wenn die Dinge nicht so liefen, wie er
wollte".
Nach
der Verurteilung sei der Fall des Jungen ans Oberste Gericht
weitergereicht worden, um von einem Richter neu bewertet zu
werden, um das Urteil entweder zu bestätigen oder zu
revidieren.
Nach
Aussage des Obersten Gerichts stehe die Entscheidung des zuständigen
Richters noch aus.
· (Namibian,
ÜE:
J.K.)
Quelle:
The
Namibian, Tageszeitung (Namibian)
Anmerkungen:
*
inkl. arabischer Raum
ÜE:
J.K. --> Aus dem Englischen übersetzt und kommentiert
von Janko Kozmus ©
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