"Entfernt
solche Scheusale aus unserem Schulsystem",
fordert
Kenias Daily Nation in einem Bericht über Prügelstrafe
in den einheimischen Schulen:
Körperliche
Züchtigung sei von allen Gesellschaften praktiziert worden.
"Dies mag der Grund sein, warum viele Kenianer die seit
Kurzem statt findende Ächtung an Schulen missbilligen.
Sie zitieren das alte englische Sprichwort, das besagt, an
der Rute zu sparen heiße das Kind verderben.
(...)
Sowohl im traditionellen als auch im nachkolonialem →
Kenia
wurde Züchtigung bis zum jüngsten Verbot viel praktiziert.
Die meisten Eltern und Lehrer wussten genau wie viel Schmerz
sie einem widerspenstigen Kind zufügen durften, um es
zur Räson zu bringen.
(...)
Sie wussten genau welches Körperteil sie anpeilen mussten,
da es an keiner Stelle einem Organ nahe war, dessen Verletzung
fatale Folgen hätte nach sich ziehen können.
(...)
Doch all diese Überlegungen erscheinen nun sinnlos. Das
Recht hat körperliche Züchtigung an Schulen untersagt.
Das,
was manche Lehrer immer noch tun, indem sie Studenten verprügeln,
ist oft doppelt illegitim. Es richtet sich gegen den Buchstaben
des neuen Gesetzes. Und es tritt den traditionellen Geist
des Gesetzes mit Füßen, das als Ziel der Bestrafung
innehatte, ein Kind zur Räson zu bringen, nicht es zu
verkrüppeln oder zu töten.
Wir,
in den Tageszeitungen, veröffentlichen noch immer herzzereissende
Berichte über Kinder, die hier und da umkommen in der
Folge von irregeleitetem Enthusiasmus eines Lehrers.
(...)
Sie hämmern so hart und so oft, dass ein solches Kind
häufig an großem Blutverlust stirbt. Ein Lehrer,
der sich so verhält, bestraft nicht, er mordet."
Eine Person von solcher Brutalität habe keinen Platz
an einer Schule, "denn Schulpflicht bedeutet sanft anleiten
und nur im äußerstem Falle zur Rute zu greifen,
und auch dies wohlüberlegt und human. Warum zieht die
Regierung also diese Verletzer des Rechts wie auch der Humanität
nicht zur Rechenschaft, seit diese Fälle eskalieren?"
(Daily Nation, ÜEK:
J.K.)
Quelle:
The
Daily Nation, Kenya (Daily Nation)
Anmerkungen:
*
inkl. arabischer Raum
ÜEK: J.K. --> Aus dem Englischen
übersetzt u. kommentiert v. Janko Kozmus ©
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