Die englischsprachige Khaleej Times aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten berichtet aus Abu Dhabi von einem Fall,
der vom Höchsten Bundesgericht ans Schariagericht verwiesen
wurde.
" Das
Höchste Bundesgericht hat zwei Frauen ans Schariahgericht
verwiesen",
schreibt der ungenannte Verfasser
des Artikels, zwei Frauen, "die eine Angestellte des Ehebruchs
beschuldigt hatten". Gleichzeitig habe das Gericht einen Revisionsentscheid
bestätigt, mit dem eine Entschädigungszahlung von
→ Dh 15.000
an die Angestellte verweigert
worden war.
Die Staatsanwaltschaft habe die beiden Frauen - Najlaa Ahmed
und Nada Ibrahim - angeklagt, am 22.12.2003 Azza Ali in Sharjah
mit Schimpfwörtern - darunter das "B-Wort"[**]
- bedacht zu haben. Die beiden
Beklagten seien mit der gleichzeitigen Forderung einer "Bestrafung
kraft Artikel 373/2 nach Bundesstrafgesetzbuch" an das Misdemeanour-Bundesgericht
in Sharjah verwiesen worden. Das Opfer habe vom Gericht eine
Anordnung verlangt, dass die beiden Beklagten eine Entschädigung
von Dh 11.000 zu bezahlen hätten.
"Im
März 2004 ordnete das Gericht in erster Instanz die Beschuldigten
an, Dh 15.000 als Schadensersatz zu bezahlen." Die beiden
Beklagten hätten den Schuldspruch am Appelationsgericht
von Sharjah angefochten; dieses habe den Schuldspruch annulliert,
"weil das Gericht erster Instanz für einen solchen Fall
nicht zuständig" sei, und den Fall ans Schariagericht
verwiesen.
In
ihrer Ablehnung habe die Staatsanwaltschaft
angegeben, dass der Schuldspruch die Vollstreckung des Gesetzes
ignoriert habe, da er beinhaltet habe, die besagten Ausdrücke
im Fall seien keine Beleidigung, sondern eine Verleumdung.
Das Höchste Bundesgericht habe jedoch dieses Argument
nicht akzeptiert und hinzugefügt, das beleidigende Wort
bezöge sich im Arabischen auf Ehebruch. ·
(Khaleej Times,
ÜEK:
J.K.)
Quelle:
Khaleej Times (englischspr.
Tageszeitung, Vereinigte Arabische Emirate; Khaleej
Times)
Anmerkungen:
*
inkl. arabischer Raum
** Das sog. "B-Wort" steht
für "bitch", umgangssprachlich: "Miststück";
Slangausdruck für "Nutte" od. "Hure".
ÜEK:
J.K. --> Aus dem Englischen übersetzt und kommentiert:
Janko Kozmus ©
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